Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
§ 1 Daten Goldfox, Michael Männer, Ingolstadt (Goldfox)
Michael Männer, Unterhaunstädter Weg 17, 85055 Ingolstadt
Geschäftsführer Michael Männer
Tel. 0841 8855330
Email: info@goldfox.de
§ 2 Hinweis des Ausschlusses des Widerrufsrechtes auch für
Privatpersonen
Gemäß § 312d Abs. 4 Ziffer 6 BGB besteht kein Widerrufsrecht, da
der Fernabsatzvertrag die Lieferung von Waren der GOLDFOX zum
Gegenstand hat, deren Preise auf dem Finanz- und Rohstoffmarkt
Schwankungen unterliegen, auf die das Unternehmen keinen Einfluss
hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.
§ 3 Sachmängel
(1) Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl
unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen,
die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen,
sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs
vorlag.
(2) Der Vertragspartner trägt die Beweislast für die
Mangelhaftigkeit im Zeitpunkt des Gefahrüberganges. Kein Mangel
sind kleinere Kratzer auf Münzen und Barren und dieser Mangel ist
bei historischen Anlagemünzen völlig ausgeschlossen.
(3) Sachmängelansprüche verjähren in zwölf Monaten.
(4) Der Vertragspartner hat offensichtliche Sachmängel gegenüber
der GOLDFOX innerhalb einer Frist von drei Tagen ab Erhalt des
Liefergegenstands schriftlich zu rügen, verborgene unverzüglich
nach Entdeckung; anderenfalls ist die Geltendmachung der
Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt
die rechtzeitige Absendung. Den Vertragspartner trifft die volle
Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für
den Sachmangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des
Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
(5) Zunächst ist uns Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb
angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung zweimal
fehl, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten oder die
Vergütung mindern. Wählt der Vertragspartner nach gescheiterter
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein
Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der
Vertragspartner nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, so
verbleibt der Vertragsgegenstand, sofern zumutbar, bei ihm. Der
Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis
und Wert der mangelfreien Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die
Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
(6) Mit der Vornahme von Eigenschaftsbeschreibungen - u. a. im
Rahmen von Vorgesprächen und Auskünften sowie in Prospekten oder
Werbeanpreisungen - ist keine Garantieerklärung oder Zusicherung
einer Eigenschaft unsererseits verbunden.
§ 4 Geltungsbereich
(1) Die vorstehenden und nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten
für alle Lieferungen, Leistungen, Angebote, Ankäufe sowie sonstige
Handelsgeschäfte der GOLDFOX im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit
Verbrauchern und Unternehmern.
(2) Sie gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn
sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(3) Verbraucher und Unternehmer sind solche i.S.d. BGB.
(4) Mit der Auftragserteilung, spätestens aber mit Entgegennahme
der Leistungen bzw. Lieferung der GOLDFOX erkennt der
Verbraucher/Unternehmer diese Bedingungen an.
(5) Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter
Hinweis auf die Geltung seiner Geschäftsbedingungen wird hiermit
vorsorglich widersprochen. Abweichungen und Ergänzungen von diesen
Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich
bestätigt werden. Sollten, trotz vorgenannter Bestimmungen,
Allgemeine Geschäftsbedingungen kollidieren, so gelten die hier
niedergelegten Regelungen vorrangig.
§ 5 Vertragsschluss
(1) Die Verkaufs- und Ankaufsangebote der GOLDFOX sind freibleibend
und unverbindlich. Der Kunde bestellt / verkauft fernmündlich, per
Fax oder durch Eingabe auf der Internetplattform. Bei letzterem
Verfahren werden dem Kunden vor Abschicken der Bestellung/des
Verkaufangebotes nochmals alle Daten angezeigt und können
korrigiert werden.
(2) Verträge kommen erst mit Annahmeerklärung der GOLDFOX der
Bestellung/des Verkaufsangebotes und deren Inhalt (per
Auftragsbestätigung auch per E-Mail oder Übersendung der Rechnung)
oder im Falle der Bestellung durch Auslieferung des
Liefergegenstands an den Vertragspartner zustande. Die
Annahmeerklärung kann fernmündlich oder in Textform, auch per
E-Mail erfolgen.
(3) Die Parteien vereinbaren Lieferung gegen Vorkasse, falls keine
abweichende Vereinbarung getroffen wird.
(4) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Artikel der
Gattung nach bestimmt geschuldet, d.h. sollte ein Artikel nicht
mehr lieferbar sein, senden wir Ihnen qualitativ und preislich
gleichwertige Artikel zu.
(5) Ankaufsangebote und Bestellungen (Angebote im Sinne von § 145
BGB) ab einer Summe von 50.000,- EUR akzeptieren wir ausschließlich
in Schriftform, per Telefax mit Unterschrift oder signierter
E-Mail. Im Ausnahmefall sofern eine bereits bestehende
Kundenverbindung existiert.
(6) Die Vertragsdaten werden von GOLDFOX gespeichert. Ein Abruf der
Vertragsdaten ist für Kunden nachträglich nicht möglich.
§ 6 Handelszeiten, Preise
(1) Als vereinbart gelten die am Tag des Vertragsschluss gültigen
Preise für Ankaufs- und Verkaufsgeschäfte in Euro zzgl. der
jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit keine abweichende
Vereinbarung getroffen wurde.
(2) Es gelten unsere üblichen Handelszeiten. Für Angebote, die zu
diesen Handelszeiten abgegeben werden, gelten die jeweiligen Kurse
des Systems. Soweit Angebote außerhalb der Handelszeiten abgegeben
werden, gilt der zu Beginn der nächsten Handelszeit aktuelle Kurs.
§ 7 Geldwäsche
(3) Bei allen Bargeldgeschäften mit einem Wert über 15.000 € ist
eine Identifizierung des Vertragspartners gemäß den Bestimmungen
des Geldwäschegesetzes (GwG) erforderlich. Hierzu übermittelt der
Vertragspartner eine Kopie seines gültigen Personalausweises oder
Reisepasses.
§ 8 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine bei Lieferung
durch GOLDFOX bedarf der Schriftform.
(2) Wir sind zur Vornahme von Teillieferungen und Teilleistungen
jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder
Teilleistung ist vertraglich ausgeschlossen worden.
(3) Ist der Kunde Verbraucher, geht bei Lieferung durch GOLDFOX die
Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstands im Falle
der Versendung erst mit Übergabe auf den Kunden über. Der Übergabe
steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist.
(4) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr auch bei
frachtfreier Lieferung bei Lieferung durch GOLDFOX auf den
Vertragspartner über, sobald die Sendung an das
Transportunternehmen übergeben worden ist oder zum Zwecke der
Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch
des Vertragspartners verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf ihn über. Der Übergabe steht es gleich,
wenn der Vertragspartner im Annahmeverzug ist.
(5) GOLDFOX stimmt mit dem Vertragspartner den Tag der Zustellung
der Ware ab, im Falle der Vorkasse nach Eingang des Kaufpreises.
Die Auslieferung erfolgt über ein Werttransportunternehmen. Der
Vertragspartner muss am Tag der Anlieferung ganztägig unter der
Lieferadresse anwesend sein, da ein exakter Lieferzeitpunkt aus
Sicherheitsgründen nicht vereinbart wird. Gleiches gilt sinngemäß
bei Warenabholung (Ankauf).
(6) Leistungsort für angekaufte Ware ist der jeweils aktuelle
Geschäftssitz der Fa. GOLDFOX , Ingolstadt. Soweit vorhanden, sind
zur Ware zugehörige Papiere ebenfalls an GOLDFOX zu übermitteln.
Der Verkäufer verpflichtet sich, soweit keine Abholung erfolgt, die
Ware ausreichend versichert zu versenden. Der Versand ist so
vorzunehmen, dass GOLDFOX den Erhalt der versandten Ware quittieren
muss (Einschreiben mit Unterschrift; kein Einwurfeinschreiben). Der
Übersender trägt die Beweislast für den Zugang der Sendung.
(7) Die Durchführung des Werttransportes hat keine Auswirkung auf
den Leistungsort. Der Werttransport erfolgt in aller Regel in
Deutschland Österreich und teilweise den „Beneluxstaaten“.
§ 9 Zahlungsbedingungen, Verzug, Gegenansprüche
(1) Der Rechnungsbetrag ist im Falle der Zahlung per Vorauskasse
sofort nach Zugang der Auftragsbestätigung bzw. ansonsten mit
Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzüge fällig und zahlbar.
Zahlt der Vertragspartner innerhalb von drei Valutatagen ab
Fälligkeit nicht, kommt er ohne Mahnung in Verzug.
(2) Ist die Nichteinhaltung der Lieferfristen auf höhere Gewalt, z.
B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Naturgewalt oder auf ähnliche
Ereignisse, z. B. Streik, Aussperrung, zurückzuführen, verlängern
sich die Fristen angemessen.
(3) Lieferverzug durch GOLDFOX tritt erst ein, wenn zum
vereinbarten Liefertermin keine Lieferung erfolgt ist und die
schriftliche Mahnung um mehr als 4 Wochen fruchtlos verstrichen
ist. Soweit Lieferfristen aufgrund von Engpässen auf den
internationalen Rohstoffmärkten nicht eingehalten werden können,
verlängert sich die oben genannte Frist auf 12 Wochen. GOLDFOX
informiert den Kunden bei solchen Verzögerungen entsprechend.
(4) Der Lieferverzug wirkt sich nicht auf die mit den
Verbrauchern/Unternehmern vereinbarten Kurse aus. Diese gelten wie
vereinbart.
(5) Falls der Lieferant der GOLDFOX trotz vertraglicher
Verpflichtung GOLDFOX nicht mit dem bestellten Artikel beliefert,
ist GOLDFOX zum Rücktritt vom Vertrag mit dem Verbraucher
berechtigt.
(6) Bei Ankaufsgeschäften wird der Kaufpreis nach Erhalt und
positiver Prüfung der Ware, insbesondere auf Echtheit und auf den
wieder verwertbaren Zustand fällig. GOLDFOX überweist den Kaufpreis
innerhalb ein bis zwei Wochen nach Abschluss der Prüfung auf das
angegebene Konto des Kunden.
(7) Soweit bei Ankaufsgeschäften die Prüfung auf Echtheit und auf
den wieder verwertbaren Zustand negativ ausfällt, ist GOLDFOX
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird dem
Kunden die übersandte Ware gegen Erstattung der Versandkosten
zurück übersendet.
(8) Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder eines
Aufrechnungsrechts steht dem Vertragspartner nur für den Fall zu,
dass Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder
von uns anerkannt sind.
(9) Wenn uns Umstände gleich welcher Art bekannt werden, die die
Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, so ist
GOLDFOX berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und
noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten bzw. zur Auszahlung
oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Zahlung des Entgeltes einschließlich sämtlicher
Forderungen, die GOLDFOX aus jedem Rechtsgrund gegen den
Vertragspartner jetzt oder künftig zustehen, werden GOLDFOX die
folgenden Sicherheiten gewährt, die GOLDFOX auf Verlangen nach Wahl
der GOLDFOX freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen
nachhaltig um mehr als 25 % übersteigt.
(2) Die Ware bleibt Eigentum der GOLDFOX. Verarbeitung und
Umbildung erfolgen stets für GOLDFOX, jedoch ohne Verpflichtung für
GOLDFOX. Der Vertragspartner ist verpflichtet, GOLDFOX die
Verarbeitung oder Umbildung unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Erlischt das (Mit-)Eigentum der GOLDFOX durch Verbindung, so wird
bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des
Vertragspartners an der einheitlichen Sache wertmäßig
(Rechnungswert) auf GOLDFOX übergeht. Der Vertragspartner verwahrt
das (Mit-)Eigentum der GOLDFOX unentgeltlich. Die Ware, an der
GOLDFOX ein (Mit-) Eigentum zusteht, wird nachfolgend als
Vorbehaltsware bezeichnet.
(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere
Pfändungen wird der Vertragspartner auf das Eigentum der GOLDFOX
hinweisen und GOLDFOX unverzüglich benachrichtigen, damit GOLDFOX
zur Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte in der Lage ist. Soweit der
Dritte nicht in der Lage ist, GOLDFOX die in diesem Zusammenhang
entstehenden (außer)gerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet
hierfür der Vertragspartner.
§ 11 Haftungsbegrenzung, Schadensersatzansprüche
(1) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Vertragspartners
(im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem
Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
(2) Dies gilt nicht, soweit zwingend nach gesetzlichen Vorschriften
gehaftet wird. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet
wird.
§ 12 Hinweis zum Datenschutz
GOLDFOX misst dem Schutz personenbezogener Daten einen hohen
Stellwert bei. Die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen über den
Datenschutz und die Datensicherheit sind für GOLDFOX
selbstverständlich. GOLDFOX verarbeitet und nutz die
personenbezogenen Daten aus diesem Vertrag nur zum Zwecke der
Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, Markt- und Meinungsforschung
sowie für eigene Werbeaktionen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der GOLDFOX und dem
Vertragspartner gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn das
Festhalten am Vertrag für eine Partei eine unzumutbare Härte
darstellen würde.
§ 14 Gerichtsstand ist Ingolstadt
Nutzungsbedingungen für www.edelmetallshop.goldfox.de sowie www.goldfox.de und weiteren Webseiten der Goldfox Group und
deren Lizenznehmern.
§1 Abmahnungen nur nach vorheriger Information und Möglichkeit der
Abstellung:
Abmahnungen gegen die GOLDFOX durch private Personen,
„Abmahnvereine“, Rechtsanwälte und Institutionen hinsichtlich eines
vermeintlich ungerechtfertigten Nutzens eins Teils des Inhaltes der
Webseite wie Bild, Text, Grafik werden von GOLDFOX nur dann
akzeptiert, wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt die
eindeutig beweisbar und durch GOLDFOX fahrlässig oder mutwillig
begangen worden ist. Unabdingbare Voraussetzung für die Anerkennung
einer Abmahnung ist die Möglichkeit für GOLDFOX im Vorfeld der
Abmahnung durch vorhergehende Information den vermeintlichen
Abmahngrund in einem darstellbaren Zeitrahmen von fünf Werktagen
abzustellen.
§2 Nutzungserlaubnis:
GOLDFOX räumt natürlichen Personen, die diese Website besuchen,
eine widerrufliche, nicht exklusive, nicht übertragbare und
beschränkte Erlaubnis zum Zugang zu und der Benutzung der Webseite
sowie der auf ihr enthaltenen Informationen ein. Die Erlaubnis gilt
nur insoweit, als der User ausschließlich die im Folgenden
beschriebenen Ziele verfolgt und sich an die in diesen
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ist es nicht gestattet, den Betrieb der Webseite in irgendeiner
Weise zu unterbrechen oder dies zu versuchen.
§3 Gewährleistungsausschluss:
Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Informationen:
Diese Webseite und ihr Inhalt werden "so wie sie sind"
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Informationen, die auf der Webseite angeboten werden,
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durch die Benutzung der Webseite erlangt haben. Alle Meinungen oder
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§8 Kein Angebot, keine Beratung:
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